Pflegesachleistung im Überblick ab 01. Januar 2024


Die Pflegeversicherung finanziert Ihre gewünschten Pflegeleistungen, die Sie durch einen ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl erbringen lassen können. Die Summe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach der Höhe Ihre Pflegegrades:
Sie werden zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt:

  • für Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag 125 Euro
  • für Pflegegrad 2 Entlastungsbetrag 125 Euro  und für      761 Euro Sachleistungen
  • für Pflegegrad 3 Entlastungsbetrag 125 Euro  und für   1.432 Euro Sachleistungen
  • für Pflegegrad 4 Entlastungsbetrag 125 Euro  und für   1.778 Euro Sachleistungen
  • für Pflegegrad 5 Entlastungsbetrag 125 Euro  und für   2.200 Euro Sachleistungen

Der bundesdurchschnittliche pflegebedingter Eigenanteil betrug im Jahr 2023 - 1.139 Euro. Ist es nicht möglich den Eigenanteil aus seinem Einkommen oder Vermögen zu finanzieren, besteht die Möglichkeit Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII zu beantragen.



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