Krankenversicherung nach SGB V
SGB V Behandlungspflege:
- Wundversorgung (postoperative Wundversorgung, akute und chronische Wunden)
- Medikamentengabe
- Enterale / Parenterale Ernährung
- Injektionen
- Infusionstherapie
- Portversorgung
- Stomaversorgung
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Kompressionstherapie
Die ausführliche Übersicht aller Behandlungspflegen können Sie dem Bundesanzeiger entnehmen.
Die Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten unter folgenden Voraussetzungen:
nach § 37 (1) SGB V: Krankenhausersatzpflege
- zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes
- zur Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes
- bei gebotener, aber nicht durchführbarer Krankenhausbehandlung
- zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung
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