WAS ÄNDERT SICH AB 01.JANUAR 2017 !!!
Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff können individuelle Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen genauer erfasst werden.
Statt 3 Pflegestufen wird es künftig 5 Pflegegrade geben, die Begutachtung erfolgt mit dem Neuen Begutachtungsassessment(NBA)