WAS ÄNDERT SICH AB 01.JANUAR 2017 !!!

Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff können individuelle Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen genauer erfasst werden.

Statt 3 Pflegestufen wird es künftig 5 Pflegegrade geben, die Begutachtung erfolgt mit dem Neuen Begutachtungsassessment(NBA)

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